Logo Software Ratgeber Software Ratgeber

Startseite › Lohn

Minijob anmelden: Ablauf bei der Minijob-Zentrale

Von Christian Costa · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Gewerbliche Minijobs melden Sie in der Regel elektronisch über das SV-Meldeportal der ITSG oder ein von der ITSG systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm. Voraussetzung ist eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit; die Anmeldung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, in bestimmten Branchen zusätzlich eine Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn.

Wann Sie einen Minijob anmelden müssen

Sobald Sie in Ihrem Betrieb eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) oder eine kurzfristige Beschäftigung einstellen, sind Sie als Arbeitgeber meldepflichtig. Die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) ist Ansprechpartner für viele Fragen rund um Minijobs im Gewerbe.

Gewerbliche Arbeitgeber melden in der Regel elektronisch – über das SV-Meldeportal der ITSG oder ein von der ITSG systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm. Nach § 28a Absatz 6a Sozialgesetzbuch IV können private, nicht gewerbliche oder ausschließlich gemeinnützige Arbeitgeber von Minijobbern auf Antrag in Papierform melden, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Meldung nicht elektronisch abgeben können. Eine Einführung zu Lohnthemen finden Sie im Themenbereich Lohn.

Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Beschäftigungsverhältnis; bei Zweifeln wenden Sie sich an die Minijob-Zentrale oder Ihre Krankenkasse.

Verdienstgrenze und Mindestlohn 2026

Ob ein Beschäftigungsverhältnis als Minijob gilt, hängt vom Entgelt ab. Für 2026 nennt die Minijob-Zentrale eine Grenze von 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich, wenn die Beschäftigung über das ganze Jahr läuft.

Die Grenze wird nach § 8 Absatz 1a SGB IV aus dem Mindestlohn berechnet (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet). Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) 13,90 Euro brutto je Stunde; ab 1. Januar 2027 sind 14,60 Euro vorgesehen – laut Minijob-Magazin der Minijob-Zentrale (07.10.2026) 633 Euro monatlich bzw. 7.596 Euro jährlich (bei unvorhersehbarem Überschreiten in Ausnahmemonaten bis 1.266 Euro im Monat 2027).

Unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres bis zum Doppelten der Monatsgrenze unschädlich (2026: 1.206 Euro im Monat; Jahreshöchstwert dann 8.442 Euro). Saisonale Mehrarbeit gilt nicht als unvorhersehbar. Schwankt das Entgelt stark (z. B. wechselnd Vollzeit und Minijob), liegt oft kein durchgehender Minijob vor.

Vorbereitung: Unternehmens- und Betriebsnummer

Vor der ersten Meldung brauchen Sie:

  1. Unternehmensnummer bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (Unfallversicherung).
  2. Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit – ohne sie ist keine Meldung möglich.

Planen Sie diese Schritte ein, bevor der Minijobber seinen ersten Arbeitstag hat. Details zum elektronischen Zugang erklärt das SV-Meldeportal – dort registrieren Sie sich unter anderem mit einem ELSTER-Organisationszertifikat über das Einheitliche Unternehmenskonto.

Welche Angaben die Anmeldung enthält

Bei der Anmeldung (Meldeart Anmeldung, Abgabegrund 10 für Beschäftigungsbeginn) übermitteln Sie unter anderem:

FeldBedeutung
VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer der Person
Personengruppe109 (Minijob mit Verdienstgrenze) oder 110 (kurzfristig)
Beitragsgruppenschlüsselz. B. 6500 bei gesetzlich krankenversichert und rentenversicherungsbefreit, 6100 bei Rentenversicherungspflicht
KurzfristigBeitragsgruppenschlüssel 0000; Kennzeichen Krankenversicherung (1 gesetzlich / 2 privat oder anderweitig)
TätigkeitsschlüsselZuordnung der Tätigkeit
Statuskennzeichenz. B. 1 für Ehegatten/Lebenspartner/Kinder im Betrieb, 2 für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH

Die Minijob-Zentrale beschreibt Beispiele und Sonderfälle auf ihrer Seite „Rund um die Meldung“. Beiträge (Pauschalbeiträge, Umlagen, Pauschsteuer) ändern sich regelmäßig; für 2026 veröffentlicht das Minijob-Magazin die aktuellen Arbeitgeber-Sätze (Krankenversicherung-Pauschale 13 Prozent, Rentenversicherung 15 Prozent und weitere Umlagen).

Fristen: Anmeldung, Jahresmeldung, Sofortmeldung

In bestimmten Branchen ist zusätzlich eine Sofortmeldung (Abgabegrund 20) an die Datenstelle der Rentenversicherung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme erforderlich – unter anderem in Bau, Gastronomie und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik (einschließlich Lieferdienste), Schausteller, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft (ohne Fleischerhandwerk), Prostitution, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Friseur und Kosmetik. Die Sofortmeldung ersetzt die Anmeldung nicht.

Bei sehr kurzer Beschäftigung (Beginn liegt nicht mehr als sechs Wochen zurück) können An- und Abmeldung mit Abgabegrund 40 zusammen erfolgen.

Ablauf über SV-Meldeportal oder Entgeltsoftware

Variante A: SV-Meldeportal

  1. Registrierung am Einheitlichen Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat (siehe Artikel SV-Meldeportal).
  2. Nutzungsentgelt für das Portal zahlen (laut ITSG 36,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für 36 Monate und eine Betriebsnummer).
  3. Anmeldung im Fachverfahren Minijob erfassen und senden.
  4. Rückmeldungen der Minijob-Zentrale (z. B. zu Vorbeschäftigungszeiten bei Kurzfristigkeit) zu den Entgeltunterlagen nehmen – Hinweise zur digitalen Belegaufbewahrung.

Das Portal rechnet keine Lohnabrechnung; Sie müssen Entgelt und Beiträge selbst korrekt ermitteln oder extern unterstützen lassen.

Variante B: Entgeltabrechnungsprogramm

Viele Hersteller bieten systemgeprüfte Programme an, die Meldungen an die Sozialversicherungsträger übermitteln. Prüfen Sie, ob Ihre Lösung Minijobs und Ihre Personengruppen abbildet. Auch hier gilt: Betriebsnummer und korrekte Schlüssel sind Pflicht.

Kurzfristige Beschäftigung und Nachweise

Bei kurzfristiger Beschäftigung (Personengruppe 110) dokumentieren Sie Beschäftigungsdauer und Entgelt besonders sorgfältig. Die Minijob-Zentrale kann Vorbeschäftigungszeiten zurückmelden – heben Sie diese Antworten zu Ihren Unterlagen auf.

Für Kurzfristige verlangt die Meldung das Kennzeichen Krankenversicherung und Nachweise, die zu den Entgeltunterlagen gehören.

Checkliste für Arbeitgeber

  1. Verdienstgrenze prüfen (603 Euro/Monat 2026, Ausnahmemonate beachten).
  2. Unternehmens- und Betriebsnummer vor Beschäftigungsbeginn beantragen.
  3. Versicherungsnummer der Person erfragen.
  4. Personengruppe und Beitragsgruppenschlüssel wählen.
  5. Anmeldung elektronisch abgeben; bei Pflichtbranche zusätzlich Sofortmeldung.
  6. Entgeltunterlagen und Rückmeldungen archivieren.
  7. Jahresmeldung (15. Februar) oder bei Kurzfristigkeit UV-Jahresmeldung (16. Februar) einplanen.

Für die technische Einrichtung des Zugangs lesen Sie ergänzend den Überblick Digitalisierung sowie die ELSTER-Schnittstelle – das Organisationszertifikat nutzen Sie auch für das SV-Meldeportal.

Abgaben 2026 im Überblick (gewerblicher Minijob)

Als Arbeitgeber zahlen Sie für einen gewerblichen Minijob Pauschalbeiträge und Umlagen. Laut Minijob-Magazin der Minijob-Zentrale (Stand Dezember 2025 für das Jahr 2026) gehören dazu unter anderem:

PositionSatz 2026 (Auszug)
Krankenversicherung-Pauschalbeitrag13 Prozent
Rentenversicherung-Pauschale15 Prozent
Umlage U10,80 Prozent (seit 1. Januar 2026)
Umlage U20,22 Prozent
Insolvenzgeldumlage0,15 Prozent
Pauschsteuer2 Prozent (oder individuelle Versteuerung)

Zusätzlich fällt Unfallversicherung bei Ihrer Berufsgenossenschaft an. Der Minijobber zahlt einen Eigenanteil Rentenversicherung von 3,6 Prozent, sofern keine Befreiung beantragt wurde.

Bei kurzfristiger Beschäftigung entfallen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge; Umlagen und Pauschsteuer (25 Prozent oder individuell) können anfallen. Prüfen Sie die aktuelle Tabelle auf minijob-zentrale.de vor jeder Abrechnung.

Ab 1. Januar 2026 entfällt laut Minijob-Zentrale die Rechtskreistrennung Ost/West bei Beitragsnachweisen – vereinfacht die Meldung in vielen Fällen.

Vertrag, Arbeitszeit und Mindestlohn

Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 Euro brutto je Stunde ab 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 nach § 1 MiLoV5). Die Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich (2026) ist eine Sozialversicherungsgrenze, kein Ersatz für den Stundenlohn.

Dokumentieren Sie Arbeitszeiten und Entgelt so, dass Sie bei Rückfragen der Minijob-Zentrale Belege vorlegen können. Entgeltunterlagen gehören zu Ihrer digitalen Belegaufbewahrung – getrennt von Kundenrechnungen, aber mit gleicher Sorgfalt.

Abmeldung, Änderungen und Jahresmeldung

Bei Ende der Beschäftigung senden Sie eine Abmeldung mit passendem Abgabegrund. Wenn Beginn und Ende eng beieinanderliegen und der Beginn nicht mehr als sechs Wochen zurückliegt, ist Abgabegrund 40 (gleichzeitige An- und Abmeldung) möglich.

Die Jahresmeldung ist bis 15. Februar des Folgejahres fällig; bei kurzfristiger Beschäftigung entfällt sie, stattdessen gilt die UV-Jahresmeldung bis 16. Februar. Tragen Sie die Termine im Kalender ein.

Fehler vermeiden bei Schlüsseln und Daten

Häufige Meldefehler:

Prüfen Sie jede Rückmeldung der ITSG oder Minijob-Zentrale. Widersprüchliche Hinweise zu Vorbeschäftigungszeiten bei Kurzfristigkeit müssen Sie auflösen und archivieren.

Wann Lohnsoftware sinnvoller wird

Das SV-Meldeportal reicht für wenige Minijobs. Sobald Sie mehrere Beschäftigte, unterschiedliche Entgeltarten oder reguläre Sozialversicherungspflicht haben, lohnt oft ein systemgeprüftes Entgeltprogramm. Es berechnet Beiträge und kann Meldungen automatisch anstoßen – Sie bleiben aber für die Richtigkeit verantwortlich.

Privater Haushalt versus Gewerbe

Dieser Artikel richtet sich an gewerbliche Arbeitgeber. Für private Haushalte (Haushaltshilfe, Babysitter) gelten andere Wege über die Minijob-Zentrale. Mischen Sie keine Betriebsnummern: Gewerbliche Meldungen laufen über Ihre Unternehmens-Betriebsnummer.

Häufige Fragen

Wie hoch darf der Verdienst bei einem Minijob 2026 sein?

Die Verdienstgrenze beträgt 2026 monatlich 603 Euro und jährlich 7.236 Euro bei Beschäftigung über das ganze Jahr. Die Grenze orientiert sich am Mindestlohn (13,90 Euro ab 1. Januar 2026) nach der Formel in § 8 Absatz 1a Sozialgesetzbuch IV.

Brauche ich eine Betriebsnummer?

Ja. Ohne Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit ist keine Meldung möglich. Für die Betriebsnummer benötigen Sie in der Regel zuvor eine Unternehmensnummer Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Welche Personengruppe wähle ich?

Für einen Minijob mit Verdienstgrenze ist die Personengruppe 109 vorgesehen, für kurzfristige Beschäftigung die Personengruppe 110. Die genaue Kombination mit Beitragsgruppenschlüssel hängt von Versicherungsstatus und Befreiungen ab.

Was ist eine Sofortmeldung?

In bestimmten Branchen (unter anderem Bau, Gastronomie, Personenbeförderung, Gebäudereinigung, Friseur) müssen Sie eine Sofortmeldung mit Abgabegrund 20 spätestens bei Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung senden. Sie ersetzt die Anmeldung nicht.

Kann ich Minijobs noch auf Papier melden?

Papierformulare sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa für private oder gemeinnützige Arbeitgeber ohne Internetzugang nach § 28a Absatz 6a Sozialgesetzbuch IV. Gewerbliche Arbeitgeber melden elektronisch.

Quellen

Quellen geprüft am 18.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Fristen, Preise und Funktionen von Programmen können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben von Finanzamt, Behörden und Anbieter. Für Ihren Betrieb wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder die zuständige Kammer.

← Alle Artikel zu Lohn

Verwandte Artikel